Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Geschäftssystems Imprion

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Geschäftssystems Imprion (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Beziehungen zwischen dem Inhaber der Urheberrechte am Geschäftssystem Imprion auf der einen Seite sowie den Kunden und Nutzern auf der anderen Seite, sowie die Bedingungen für die Nutzung des Geschäftssystems Imprion (im Folgenden: Imprion-System).

Gültig ab: 1. 7. 2026 Zuletzt geändert: 1. 7. 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Geschäftssystems Imprion

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Imprion-Geschäftssystems (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Rechtsverhältnisse zwischen dem Inhaber der Urheberrechte am Imprion-Geschäftssystem auf der einen Seite sowie den Kunden und Nutzern auf der anderen Seite sowie die Bedingungen für die Nutzung des Imprion-Geschäftssystems (im Folgenden: Imprion-System).

Inhaber der Urheberrechte und des Quellcodes des Imprion-Systems ist die Gesellschaft IMPRION d.o.o., Tržaška cesta 65, 2000 Maribor, Registernummer: 7309694000, Steuernummer: SI17772427 (im Folgenden: Anbieter). Jeder Nutzer darf das Imprion-System unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen. Die unbefugte Nutzung des Imprion-Systems oder eine Nutzung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine Verletzung der Urheberrechte des Anbieters dar.


TEIL I – ALLGEMEINES

1 Begriffsbestimmungen

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

1.1 Nutzer ist eine natürliche Person, die sich im Imprion-System mit E-Mail-Adresse und Passwort identifiziert, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt und sie akzeptiert und die das Imprion-System zu geschäftlichen Zwecken im Namen und auf Rechnung des Kunden nutzt.

1.2 Kunde ist das Geschäftssubjekt, das den Abonnementvertrag abschließt und sich zur Zahlung der Abonnementgebühr verpflichtet. Im Sinne des Schutzes personenbezogener Daten im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt der Kunde als Verantwortlicher.

1.3 Lizenz ist das Recht zur Nutzung des Imprion-Systems im Umfang, der durch die Art des Abonnements und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt wird.

1.4 Geschäftsstandort ist ein Raum bzw. eine (bewegliche oder unbewegliche) Geschäftseinheit, über die der Kunde mittels des Imprion-Systems Rechnungen ausstellt.

1.5 Die elektronische Vorrichtung zur Rechnungsausstellung ist ein Gerät bzw. eine Kassenstelle im Imprion-System, über die der Nutzer Rechnungen ausstellt.

1.6 Zusatzmodul ist eine zusätzliche Funktionalität des Imprion-Systems, die der Kunde zusätzlich zur Basisnutzung aktiviert.

1.7 Abonnementart ist die Festlegung des Funktionsumfangs des Imprion-Systems und des Nutzungsumfangs, die sich nach der Anzahl der aktiven Geschäftsstandorte und der aktiven Elektronischen Geräte zur Rechnungsausstellung sowie nach den aktivierten Zusatzmodulen bestimmt.

1.8 Abonnementvertrag ist der Vertrag, mit dem der Anbieter dem Kunden die Lizenz zur Nutzung des Imprion-Systems überträgt.

1.9 Eine Imprion-Funktion ist ein Teil des Imprion-Systems, der eine abgeschlossene Gesamtheit von Vorgängen darstellt, die zur Ausführung einer bestimmten Aufgabe im Zusammenhang mit dem Kassenbetrieb und der Rechnungsausstellung erforderlich sind, z. B. Rechnungsausstellung, Tagesabrechnung, Umsatzübersicht.

1.10 Das Abonnement ist der Betrag, den der Kunde für die Nutzung des Imprion-Systems zu zahlen hat.

1.11 Der Administrator ist ein vom Kunden bestimmter Nutzer (bzw. der Nutzer, der im Namen des Kunden den Abonnementvertrag abschließt), der im Namen des Kunden die Einstellungen und Rechte anderer Nutzer verwaltet und beim Anbieter die Aktivierung bzw. Deaktivierung von Standorten, elektronischen Geräten zur Rechnungsausstellung und Zusatzmodulen bestellt.

1.12 Der Nutzersupport ist eine Dienstleistung, die die Kommunikation zwischen den Nutzern und dem Anbieter ermöglicht.

2 Urheberrechte

2.1 Inhaber sämtlicher materieller Urheberrechte am Imprion-System und am Quellcode des Imprion-Systems ist der Anbieter. Imprion ist eine Marke für Computeranwendungen, deren Inhaber der Anbieter ist.

2.2 Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben der Kunde und der Nutzer das Recht zur Nutzung des Imprion-Systems gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Lizenzbedingungen.

3 Bedingungen für den Nutzer

3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Nutzung des Imprion-Systems anzunehmen.

3.2 Vor der ersten Nutzung des Imprion-Systems ist der Nutzer verpflichtet, ein Registrierungsverfahren durchzuführen, in dem er sich identifiziert und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt, indem er das Kästchen ankreuzt, das sich vor dem Text „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Imprion-Geschäftssystems" befindet.

3.3 Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und akzeptiert diese, so wie sie bei der jeweiligen Nutzung des Imprion-Systems gelten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich während der Laufzeit des Abonnementvertrags ändern; der Kunde wird darüber mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Ist er mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, hat er das Recht, vom Abonnementvertrag zurückzutreten. Setzt er nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzung des Imprion-Systems fort, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

3.4 Nutzer, die das Imprion-System bereits vor dem Inkrafttreten bzw. der letzten Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, sind verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der nächsten Anmeldung im Imprion-System zu akzeptieren. Solange ein bestehender Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, sind die Anmeldung im Imprion-System und die weitere Nutzung nicht möglich.

3.5 Jeder Nutzer muss die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllen, die für eine effiziente und sichere Nutzung des Imprion-Systems erforderlich sind. Das Imprion-System besteht aus einem Web-Teil und einem lokalen Anwendungsteil, für die unterschiedliche technische Anforderungen gelten, die in den Ziffern 3.6 und 3.7 festgelegt sind.

3.6 Für die Nutzung des Web-Teils des Imprion-Systems muss der Nutzer mindestens Folgendes sicherstellen:

(a) Internetzugang;

(b) geeignete Hard- und Software (Computer und/oder Mobilgerät) für die Nutzung des Web-Teils des Imprion-Systems;

(c) zusätzliche Software, sofern diese Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Imprion-Funktionen ist;

(d) Identifikationsmittel (E-Mail-Adresse und Passwort), die Voraussetzung für die Identifikation und damit für die Nutzung des Imprion-Systems sind.

3.7 Für die Installation und den Betrieb des lokalen Anwendungsteils, der auf den Geräten des Kunden läuft, muss der Kunde für jedes einzelne Gerät mindestens Folgendes sicherstellen:

(a) eine stabile Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 2,5 Mbit/s;

(b) zusätzliche Software, sofern diese Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Imprion-Funktionen ist;

(c) ein Gerät, das die folgenden Mindestsystemanforderungen erfüllt:

BetriebssystemMindestanforderungen
WindowsWindows 10 oder 11; 4 Prozessorkerne; 4 GB RAM; 4 GB freier Speicherplatz auf der Festplatte
macOSmacOS 26 (Tahoe) oder neuer; 8 GB RAM; 4 GB freier Speicherplatz auf der Festplatte
LinuxDebian 13 oder neuer; 4 Prozessorkerne; 4 GB RAM; 4 GB freier Festplattenspeicher
AndroidAndroid 9 oder neuer; 4 GB RAM

3.8 Beim Zugriff auf das Imprion-System identifiziert sich der Nutzer mit E-Mail-Adresse und Passwort.

3.9 Der Kunde bzw. Nutzer muss die in den Ziffern 3.5 bis 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen selbst sicherstellen, einschließlich der eigenen Geräte, auf denen der lokale Anwendungsteil läuft, sowie deren Sicherheit. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen und unterbrechungsfreien Betriebs von Ausrüstung, Dienstleistungen, Produkten oder Computerprogrammen, die in den Bereich der Voraussetzungen fallen, die der Kunde bzw. Nutzer selbst sicherstellen muss.

3.10 Der Anbieter gewährleistet den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Imprion-Systems nicht, sofern der Kunde bzw. Nutzer die Voraussetzungen aus den Ziffern 3.5 bis 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt.


II. TEIL – NUTZUNG DES IMPRION-SYSTEMS

4 Abschluss des Abonnementvertrags und Nutzung der Lizenz

4.1 Der Abonnementvertrag kommt zustande, wenn die gesetzliche Vertretungsperson des Kunden oder eine von dieser bevollmächtigte Person im Namen des Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Registrierung bzw. Bestellung vornimmt. Der Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2 Der Nutzer, der den Abonnementvertrag im Namen des Kunden abschließt, wird Administrator. Der Kunde kann einen anderen Nutzer zum Administrator bestimmen. Es gilt, dass der Administrator alle Aktivitäten über das Imprion-System und im Zusammenhang mit dem Imprion-System mit Vollmacht des Kunden ausführt.

4.3 Mit dem Abschluss des Abonnementvertrags erwirbt der Kunde die Lizenz.

4.4 Der Kunde nutzt die Lizenz über die Nutzer. Der Administrator ist berechtigt, anderen Nutzern die Nutzung der Lizenz des Kunden zu ermöglichen und ihnen Zugriffsrechte zuzuweisen.

4.5 Den Nutzungsumfang, d. h. die Anzahl der aktiven Geschäftsstandorte und elektronischen Geräte zur Rechnungsausstellung sowie der aktivierten Zusatzmodule, bestellt der Kunde über den Administrator beim Anbieter, der den Umfang aktiviert bzw. deaktiviert. Die Art des Abonnements und die Höhe der Abonnementgebühr richten sich nach dem so aktivierten Umfang.

5 Nutzung und Zahlung

5.1 Die Nutzung des Imprion-Systems ist kostenpflichtig. Für die Nutzung der Lizenz muss der Kunde die Abonnementgebühr zahlen.

5.2 Die Abonnementgebühr wird durch die vom Anbieter festgelegte Preisliste bestimmt. Die Preisliste ist auf der Website https://imprion.io veröffentlicht. Mit der Preisliste legt der Anbieter auch den Preis zusätzlicher Dienstleistungen bzw. Zugänge zum Imprion-System fest.

5.3 Die Abonnementgebühr wird monatlich nachträglich abgerechnet, gemäß der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters, die die Pakete und Preise der einzelnen Posten festlegt. Für die Abrechnung wird der Umfang berücksichtigt, der im Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) im Imprion-System freigeschaltet war, und zwar die aktiven elektronischen Geräte zur Rechnungsausstellung, die aktiven Geschäftsstandorte und die aktivierten Zusatzmodule.

(a) Als aktiv bzw. freigeschaltet gilt jedes elektronische Gerät zur Rechnungsausstellung, jeder Geschäftsstandort und jedes Zusatzmodul, das im Imprion-System hinzugefügt bzw. aktiviert und nicht deaktiviert ist.

(b) Für die Abrechnung ist es unerheblich, ob über das jeweilige elektronische Gerät zur Rechnungsausstellung im Abrechnungszeitraum eine Rechnung ausgestellt wurde, noch ob das Gerät tatsächlich mit dem Imprion-System verbunden (online) bzw. in Gebrauch war. Es genügt bereits das bloße Vorhandensein eines aktivierten und nicht deaktivierten Postens im Imprion-System.

(c) Für die Abrechnung wird nur jene Anzahl aktiver elektronischer Geräte zur Rechnungsausstellung berücksichtigt, die im Imprion-System mindestens zwei (2) Stunden lang aufrechterhalten wurde. Der Anbieter überprüft den Stand periodisch; als aufrechterhalten gilt ein Stand, der durch zwei aufeinanderfolgende Prüfungen mit derselben Anzahl aktiver Geräte nachgewiesen wird. Vorübergehende Änderungen der Geräteanzahl, die nicht durch zwei aufeinanderfolgende Prüfungen bestätigt werden, werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass beim Austausch eines elektronischen Geräts zur Rechnungsausstellung durch ein anderes nicht beide Geräte abgerechnet werden, wenn sie im Zuge des Austauschvorgangs nur für kurze Zeit gleichzeitig aktiv waren.

5.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und der Preisentwicklung zu ändern. Der Anbieter kündigt eine Änderung der Preisliste mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten an.

5.5 Zahlungspflichtig für die Abonnementgebühr ist der Kunde. Die Rechnung für die Abonnementgebühr wird vom Anbieter oder in dessen Namen von seinem Vertragspartner ausgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Abonnementgebühr innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Fällt der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anderen arbeitsfreien Tag, verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag.

5.6 Hat der Kunde gleichzeitig zwei offene, fällige Rechnungen für die Abonnementgebühr, kann der Anbieter jedem Nutzer den Zugang zum Imprion-System bzw. die Nutzung der Lizenz sperren. Zuvor sendet der Anbieter dem Kunden zwei Mahnungen und eine Mahnung vor der Sperrung. Während der Sperrung des Zugangs können die Nutzer die Imprion-Funktionen nicht nutzen. Der Anbieter stellt den Zugang wieder her, sobald der Kunde alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen hat.

6 Reklamationen

6.1 Der Administrator kann im Namen des Kunden die Rechnung für die Abonnementgebühr innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Rechnungsstellung reklamieren. Die Reklamation ist an die Adresse [email protected] zu richten. Der Anbieter wird die Reklamation spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beantworten.

7 Unzulässige Verwendungszwecke des Imprion-Systems

7.1 Kunden und Nutzer dürfen das Imprion-System ausschließlich für den Kassenbetrieb und die Rechnungsausstellung sowie die Verwaltung der damit verbundenen Daten von Geschäftssubjekten nutzen. Jede andersartige Verwendung des Imprion-Systems ist untersagt.

7.2 Bei der Nutzung des Imprion-Systems ist ausdrücklich untersagt:

(a) andere Nutzer bei der Nutzung des Imprion-Systems zu behindern oder zu stören;

(b) Informationen, Themen oder Materialien zu veröffentlichen, zu übertragen, zu versenden oder zu verbreiten, die rechtswidrig, falsch, unanständig, beleidigend, obszön sind oder rassistische, sexuelle oder jede andere Form von Intoleranz verbreiten;

(c) Werbebotschaften, Bittschriften, Kettenbriefe, Schneeballsysteme, Investitionsmöglichkeiten oder -systeme oder sonstige Werbemitteilungen jeglicher Art zu veröffentlichen;

(d) die Rechte anderer zu missbrauchen, zu gefährden oder in sonstiger Weise zu verletzen;

(e) durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte Inhalte des Imprion-Systems an Dritte weiterzugeben oder auf sonstige Weise den Zugang zu diesen Inhalten zu ermöglichen, sofern eine solche Weitergabe nicht ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde;

(f) Materialien oder Informationen, einschließlich Bildern oder Fotografien, die über das Imprion-System zugänglich sind, in einer Weise zu nutzen, die Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte des Anbieters, anderer Lizenznehmer, Nutzer oder Dritter verletzt;

(g) Dateien und sonstige Inhalte in das Imprion-System hochzuladen, die Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, beschädigte Dateien oder ähnliche Software bzw. Daten enthalten, die den Betrieb des Imprion-Systems, die Ausrüstung, auf der oder mit deren Hilfe das Imprion-System betrieben wird, oder die Ausrüstung der Nutzer schädigen können;

(h) dem Imprion-System vorsätzlich oder unbeabsichtigt in irgendeiner Weise zu schaden, z. B. durch Versuche von Angriffen auf den Server und andere Handlungen, die zu einer Verschlechterung, Fehlfunktion, Einschränkung oder zum Ausfall des Imprion-Systems führen könnten;

(i) auf verschiedene Weise Informationen über Kunden und/oder Nutzer aus dem Imprion-System zu sammeln;

(j) falsche Identitäten zu erstellen oder zu verwenden, um andere, insbesondere den Anbieter und den Nutzersupport, zu täuschen;

(k) Verzeichnisse oder sonstige Daten über Kunden und/oder Nutzer oder Daten über die Nutzung des Imprion-Systems zu verwenden, zu übertragen oder anderweitig zu kopieren und anderen Personen (entgeltlich oder unentgeltlich) anzubieten;

(l) ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters Informationen über die verwendete Technologie, umgesetzte Ideen, angewandte Ansätze und sonstige Inhalte des Imprion-Systems zu sammeln oder zu verwenden, die in anderen kommerziellen oder nichtkommerziellen Dienstleistungen oder Produkten eingesetzt werden könnten.

8 Angemessene Nutzung sowie Qualitätssicherung und Schutz vor Überlastung des Imprion-Systems

8.1 Zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs des Imprion-Systems und der Servicequalität für jeden Kunden bzw. Nutzer verpflichtet sich jeder Kunde bzw. Nutzer, das Imprion-System bzw. einzelne Imprion-Funktionen in einem Umfang zu nutzen, der keine übermäßige Belastung des Imprion-Systems verursacht und dadurch anderen Kunden bzw. Nutzern die qualitativ hochwertige Nutzung nicht beeinträchtigt.

8.2 In Fällen, in denen die Nutzung des Imprion-Systems durch einen bestimmten Kunden bzw. Nutzer in einem bestimmten zeitlich begrenzten Zeitraum wesentlich von der sonstigen Nutzung eines durchschnittlichen Kunden bzw. Nutzers abweicht, oder wenn der Anbieter aufgrund einer Nutzungsanalyse feststellt, dass ein bestimmter Kunde bzw. Nutzer das Imprion-System nicht im Einklang mit den üblichen Nutzungsmustern verwendet, behält sich der Anbieter zum Schutz der Servicequalität und zum Schutz vor Überlastungen das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeit des Imprion-Systems bzw. der Imprion-Funktionen für den betreffenden Kunden bzw. Nutzer in einer Weise und in einem Umfang einzuschränken, mit dem qualitativ hochwertige Dienstleistungen und ein angemessener Betrieb für die übrigen Kunden bzw. Nutzer sichergestellt werden.

8.3 Der Anbieter wird einen solchen Kunden bzw. Nutzer vor jeglicher Maßnahme der dauerhaften oder vorübergehenden Nutzungseinschränkung schriftlich (als schriftliche Mitteilung gilt auch eine Mitteilung per E-Mail) auffordern, eine solche Nutzung bzw. einen solchen Nutzungsumfang innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen. Sollte der Kunde bzw. Nutzer innerhalb der gesetzten Frist eine solche Nutzung nicht einstellen bzw. den Nutzungsumfang nicht auf das angegebene Maß beschränken, kann der Anbieter die Nutzung des Imprion-Systems für diesen Kunden bzw. Nutzer dauerhaft oder vorübergehend einschränken.

8.4 Im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkung der Nutzung des Imprion-Systems infolge unangemessener Nutzung durch den Kunden bzw. Nutzer hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Teils der Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die Nutzungseinschränkung bestand.

9 Betrieb des Imprion-Systems

9.1 Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb des Imprion-Systems, außer in folgenden Fällen:

(a) Ausfall der Ausrüstung des Kunden bzw. Nutzers oder in jedem anderen Fall, in dem der Kunde bzw. Nutzer die Voraussetzungen aus Kapitel „3 Voraussetzungen des Nutzers“ nicht erfüllt;

(b) Wartungsarbeiten (geplante und ungeplante) am Imprion-System;

(c) Aktualisierungen der Software oder Hardware, die für den Betrieb des Imprion-Systems erforderlich oder anderweitig mit dem Betrieb des Imprion-Systems verbunden sind;

(d) Ausfall von Internetverbindungen;

(e) höherer Gewalt.

9.2 Der Anbieter bemüht sich, Kunden und Nutzer nach Möglichkeit im Voraus über geplante Eingriffe am Imprion-System zu informieren. Der Anbieter verpflichtet sich nicht zur Durchführung von Eingriffen innerhalb eines vorab festgelegten Zeitfensters, bemüht sich jedoch, Eingriffe so durchzuführen, dass diese die Nutzung des Imprion-Systems möglichst wenig beeinträchtigen.

9.3 Der lokale Anwendungsteil des Imprion-Systems kann die Rechnungsausstellung auch während eines Ausfalls der Internetverbindung oder einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Web-Teils des Imprion-Systems ermöglichen; die so erstellten Daten werden bei Wiederherstellung der Verbindung mit dem Web-Teil des Imprion-Systems synchronisiert. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Geräte, auf denen der lokale Anwendungsteil läuft, eine regelmäßige Datensynchronisierung ermöglichen.

10 Übereinstimmung des Imprion-Systems mit der Gesetzgebung und Weiterentwicklung

10.1 Der Anbieter bemüht sich, die Übereinstimmung der Imprion-Funktionen mit der geltenden Gesetzgebung für die Anwendungsfälle sicherzustellen, die das Imprion-System unterstützt bzw. vorsieht.

10.2 Der Anbieter bemüht sich, die Vorschriften zu verfolgen und die Imprion-Funktionen entsprechend den Änderungen der Vorschriften weiterzuentwickeln.

10.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er in das Imprion-System eingibt, sowie für die Übereinstimmung seiner Geschäftstätigkeit und der ausgestellten Rechnungen mit der geltenden Gesetzgebung.

11 Nutzersupport

11.1 Nutzer, die die Lizenz des Kunden verwenden, haben Anspruch auf Unterstützung bei der Verwendung des Imprion-Systems.

11.2 Der Anbieter bietet Unterstützung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Imprion-Systems über den Nutzersupport werktags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr an, und zwar per E-Mail an [email protected] und telefonisch unter +386 2 292 8900.

11.3 Der Anbieter bemüht sich um die Behebung von Fehlern, die die Nutzung der Imprion-Funktionen verhindern. Der Anbieter wird auf jeden gemeldeten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, wobei ausschließlich die Zeit berücksichtigt wird, in der der Anbieter den Nutzersupport anbietet.

11.4 Der Nutzersupport beschränkt sich auf die Unterstützung bei der Verwendung des Imprion-Systems. Der Support umfasst insbesondere nicht: die Eingabe von Daten, Artikeln oder Rechnungen anstelle des Kunden bzw. Nutzers; das Bearbeiten oder Beheben fehlerhafter Einstellungen bzw. Konfigurationen, die der Kunde bzw. Nutzer selbst vorgenommen oder festgelegt hat; die Behebung von Fehlern oder Ausfällen der Hardware, der Internetverbindung, der Geräte oder sonstiger Ausrüstung bzw. Software, die der Kunde bzw. Nutzer gemäß Kapitel „3 Bedingungen des Nutzers“ selbst bereitzustellen hat; sowie buchhalterische, steuerliche, rechtliche oder sonstige Beratung, die nicht unmittelbar mit der Nutzung des Imprion-Systems zusammenhängt.

12 Haftungsbeschränkung des Anbieters

12.1 Kunden und Nutzer erklären sich damit einverstanden, das Imprion-System, einschließlich der über das Imprion-System zugänglichen Software, Inhalte und Dienstleistungen, auf eigene Verantwortung zu nutzen.

12.2 Die gesamte Haftung des Anbieters für jeglichen Schadensfall ist auf den Betrag des Abonnements beschränkt, den der Kunde für die Nutzung des Imprion-Systems für den Monat bezahlt hat, in dem er den Anbieter über den Schadensfall informiert hat. Der Anbieter und seine Vertragspartner haften nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Einnahmen, Investitionen, Goodwill), die sich aus der Nutzung des Imprion-Systems bzw. der damit verbundenen Websites, Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder mit deren Nutzung im Zusammenhang stehen. Diese Beschränkung gilt auch dann, wenn der Anbieter über die Möglichkeit des Eintritts eines solchen Schadens informiert war. Diese Haftungsbeschränkung umfasst (ist jedoch nicht darauf beschränkt): die Übertragung von Viren, Hardwaredefekte, Verbindungsfehler, Missbrauch oder Diebstahl der Nutzeridentität.

12.3 Der Anbieter haftet in keinem Fall für einen Verlust oder Schaden, der dadurch entstanden ist, dass sich der Kunde oder der Nutzer auf Informationen, Produkte oder Dienstleistungen verlassen hat, die im Imprion-System oder auf damit verbundenen Websites, Produkten oder Dienstleistungen veröffentlicht wurden.

12.4 Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er in das Imprion-System eingibt, sowie für die Übereinstimmung der ausgestellten Rechnungen und seiner Geschäftstätigkeit mit den geltenden Rechtsvorschriften. Der Anbieter haftet nicht für etwaige Folgen unrichtiger oder unvollständiger Daten bzw. eines Verhaltens des Kunden oder Nutzers, das den geltenden Rechtsvorschriften widerspricht.

12.5 Sämtliche Ansprüche wegen Fehlern oder Verstößen, die auf das Verhalten Dritter zurückzuführen sind, über die Informationen im Imprion-System veröffentlicht sind, sind ausschließlich gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.

12.6 Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit des Imprion-Systems und für einen etwaigen Schaden, soweit dieser aus Bedingungen resultiert, die gemäß Kapitel »3 Bedingungen des Nutzers« vom Kunden bzw. Nutzer selbst zu erfüllen sind. Dies umfasst insbesondere den Internetzugang, geeignete Hard- und Software sowie Geräte, auf denen der lokale Teil der Anwendung läuft, deren Sicherheit und die regelmäßige Datensynchronisation sowie die Identifikationsmittel des Nutzers.

13 Von Dritten angebotene Inhalte und Dienstleistungen

13.1 Das Imprion-System kann eine Verbindung ermöglichen, über die andere Websites, Produkte und/oder Dienstleistungen mit dem Imprion-System verknüpft werden (im Folgenden: Verbundene Systeme). Für Verbundene Systeme übernimmt der Anbieter keinerlei Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit oder Verfügbarkeit von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen, die Dritte über Verbundene Systeme anbieten.

13.2 Die Informationen auf Verbundenen Systemen stammen aus unterschiedlichen Quellen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, den Inhalt der Informationen auf Verbundenen Systemen zu ändern, zu aktualisieren oder zu überprüfen. Die Tatsache, dass der Anbieter eine Verbindung zu Verbundenen Systemen ermöglicht, bedeutet nicht zwangsläufig eine Zustimmung, Genehmigung, Förderung oder sonstige Verbindung in Bezug auf die Verbundenen Systeme.

13.3 Der Anbieter haftet weder unmittelbar noch mittelbar für Schäden, die durch die Nutzung von Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen der Verbundenen Systeme oder durch das Vertrauen darauf verursacht werden oder angeblich verursacht wurden.

13.4 Für die Nutzung der Verbundenen Systeme muss der Nutzer unter Umständen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen und für die der Anbieter nicht haftet; in jedem Fall haben jedoch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

14 Erhebung und Schutz personenbezogener Daten der Nutzer

14.1 Das Imprion-System ist für die Kassenführung sowie die Rechnungsstellung von Unternehmen bestimmt. Zur Identifizierung der Nutzer und zur Kommunikation mit ihnen führt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Namen des Kunden, der im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) als Verantwortlicher handelt, folgende personenbezogene Daten der betroffenen Person:

(a) Vor- und Nachname des Nutzers,

(b) E-Mail-Adresse des Nutzers.

14.2 Mit der Registrierung im Imprion-System nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass der Anbieter aufgrund seines berechtigten Interesses an der Verbesserung der Dienstleistung auch Daten über Besuche und die Nutzung des Imprion-Systems erheben kann, um das Nutzerverhalten zu analysieren und dadurch die Nutzererfahrung zu verbessern sowie um mit Kunden per E-Mail bzw. über die Postanschrift des Unternehmens zu kommunizieren.

14.3 Der Nutzer erklärt und bestätigt, dass er über sein Recht auf Einsicht, Abschrift, Kopie, Ergänzung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen von Kapitel III der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) informiert ist. Die Rechte werden vom Kunden als Verantwortlichem gewährleistet.

14.4 Die oben genannten personenbezogenen Daten können noch bis zu 5 Jahre nach Beendigung der Nutzung des Imprion-Systems gespeichert werden.

14.5 Der Anbieter erhebt, führt, verarbeitet und nutzt die in Punkt 14.1 genannten personenbezogenen Daten auch zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistung des Imprion-Systems, unter anderem beispielsweise:

(a) zur Identifizierung der Nutzer bei der Registrierung und bei jeder Nutzung des Imprion-Systems, um ein höheres Maß an Sicherheit und Datenverlässlichkeit sowie eine vertrauenswürdige Kommunikation mit dem Nutzersupport und/oder anderen Nutzern zu gewährleisten;

(b) zur Ermöglichung zusätzlicher, für die Basisnutzung nicht verpflichtender Imprion-Funktionen oder von Funktionen im Zusammenhang mit dem Nutzerprofil (z. B. für die Änderung des Passworts des Nutzers);

(c) zur Information der Nutzer durch den Nutzersupport, wenn der Anbieter eine solche Kommunikation für wirksamer oder geeigneter hält;

(d) zur Information der Nutzer und Kunden durch den Anbieter, z. B. im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Anbieters. Der Anbieter gibt die erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme der Unterauftragsverarbeiter gemäß Anhang I. Der Nutzer gestattet dem Anbieter mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich, personenbezogene Daten in dem Umfang und zu den Zwecken zu erheben und zu verarbeiten, wie in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

15 Speicherung und Löschung von Daten

15.1 Der Anbieter ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die im Imprion-System gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. In diesem Zusammenhang gewährleistet der Anbieter die Speicherung der Daten an einem angemessen gesicherten Ort, an dem technische und physische Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, um den Zugriff unbefugter Personen zu verhindern. Der Anbieter gewährleistet eine redundante Datenspeicherung. Im Falle eines Ausfalls verpflichtet sich der Anbieter, eine Arbeitsumgebung mit Daten wiederherzustellen, die höchstens 24 Stunden vor dem Ausfall bestanden haben.

15.2 Der Anbieter darf die im Imprion-System gespeicherten Daten über den Kunden oder Nutzer nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder einer schriftlichen Anforderung einer staatlichen Behörde offenlegen, die gesetzlich zur Einsichtnahme in die Daten befugt ist.

15.3 Der Kunde kann Daten aus dem Imprion-System in dem Umfang und in der Form übertragen (exportieren), die von den Imprion-Funktionen ermöglicht werden.

15.4 Nach Beendigung des Abonnementvertrags behält der Kunde zeitlich unbegrenzt Zugang zu den zuvor eingegebenen Daten zur Einsicht und zum Export über das Portal des Imprion-Systems, jedoch ohne die Möglichkeit, neue Rechnungen auszustellen oder andere Imprion-Funktionen zu nutzen, die an eine gültige Lizenz gebunden sind. Die Daten des Kunden werden ausschließlich auf Anforderung des Kunden gelöscht.

16 Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kündigung des Abonnementvertrags

16.1 Verstößt der Nutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Anbieter dem Nutzer, nachdem er ihn auf den Verstoß hingewiesen hat, die Nutzung des Imprion-Systems verwehren.

16.2 Verstößt der Kunde, der Administrator oder ein Nutzer, der die Lizenz des Kunden nutzt, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Anbieter, nachdem er den Administrator oder den Kunden auf den Verstoß hingewiesen hat, den Abonnementvertrag mit dem Kunden einseitig und ohne Kündigungsfrist beenden.

17 Beendigung des Abonnementvertrags

17.1 Jede Vertragspartei kann vom Abonnementvertrag zurücktreten. Die Kündigung wird mit Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums (Monats), in dem sie erklärt wurde, wirksam.

17.2 Der Rücktritt vom Abonnementvertrag muss in schriftlicher Form erfolgen; als schriftliche Form gilt auch eine Mitteilung per E-Mail. Tritt der Anbieter vom Vertrag zurück, wird der Administrator hierüber schriftlich informiert.

17.3 Nach Beendigung des Abonnementvertrags können Nutzer die an eine gültige Lizenz gebundenen Imprion-Funktionen nicht mehr nutzen, insbesondere keine neuen Rechnungen mehr ausstellen.

17.4 Ungeachtet der Beendigung des Abonnementvertrags behält der Kunde gemäß Punkt 15.4 den Zugang zu den zuvor eingegebenen Daten über das Portal des Imprion-Systems; die Daten werden ausschließlich auf Verlangen des Kunden gelöscht.

18 Schutz von Geschäftsgeheimnissen

18.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Geschäftsdaten der jeweils anderen Partei, die nicht öffentlich zugänglich sind und von denen sie bei der Durchführung des Abonnementvertrags Kenntnis erlangen, als Geschäftsgeheimnis zu schützen, z. B. Finanzdaten, angewandte Arbeitsmethoden und Werkzeuge.

18.2 Die Vertragsparteien dürfen vertrauliche Daten nur den Personen offenlegen, die unmittelbar an der Durchführung des Abonnementvertrags beteiligt sind, und nur in dem hierfür erforderlichen Umfang. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die Empfänger der vertraulichen Daten diese nicht entgegen den Bestimmungen des Abonnementvertrags verwenden.

18.3 Die Pflicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt sowohl während der Laufzeit des Abonnementvertrags als auch nach dessen Beendigung.

18.4 Der Schutz personenbezogener Daten ist in Teil III dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verarbeitung personenbezogener Daten) näher geregelt.

19 Schadensersatzhaftung

19.1 Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Erfüllung des Abonnementvertrags mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachmanns zu handeln.

19.2 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung des Abonnementvertrags vom Kunden bzw. vom Nutzer verursacht werden. Trifft auch den Kunden oder eine andere Person, für die der Kunde einzustehen hat, ein Verschulden an dem entstandenen Schaden, so vermindert sich die Schadensersatzhaftung des Anbieters entsprechend.

19.3 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder eine sonstige Veränderung von Daten, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene und unerwartete Ereignisse, die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien eintreten, die die Parteien beim Abschluss des Vertrags nicht vorhersehen konnten und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Der Anbieter informiert den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich.


TEIL III – VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

20 Verarbeitung personenbezogener Daten

20.1 Zweck und Anwendungsbereich

(a) Zweck dieses Kapitels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Bestimmungen) ist es, die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sicherzustellen.

(b) Der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter stimmen diesen Bestimmungen zu, um die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 sicherzustellen.

(c) Diese Bestimmungen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie in Artikel 14 und Punkt 20.4 festgelegt.

(d) Diese Bestimmungen lassen die Pflichten, die für den Verantwortlichen aufgrund der Verordnung (EU) 2016/679 gelten, unberührt.

20.2 Auslegung

(a) Werden in diesen Bestimmungen Begriffe verwendet, die in der Verordnung (EU) 2016/679 definiert sind, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der genannten Verordnung.

(b) Diese Bestimmungen sind im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 zu lesen und auszulegen.

(c) Diese Bestimmungen dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den Rechten und Pflichten aus der Verordnung (EU) 2016/679 widerspricht oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beeinträchtigt.

20.3 Beschreibung der Verarbeitung (Art, Zweck und Dauer)

Der Anbieter als Auftragsverarbeiter stellt dem Kunden als Verantwortlichem im Rahmen der Dienstleistung die Nutzung des Imprion-Systems sowie inhaltlichen bzw. technischen Support zur Verfügung, bei dem zur Lösung einzelner Aufgaben auch eine Einsichtnahme oder eine sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist. Der Anbieter führt die Verarbeitung ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung des Betriebs des Imprion-Systems und des Supports durch, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben. Die Datenverarbeitung im Rahmen des Supports erfolgt gelegentlich, wenn der Kunde technischen oder inhaltlichen Support anfordert, und dauert höchstens bis zum Abschluss der jeweiligen Aufgabe.

20.4 Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen

ModulKategorien betroffener PersonenArten personenbezogener Daten
Kassenbetrieb und RechnungsausstellungKäufer bzw. Kunden des KundenDaten, die der Kunde auf Rechnungen oder in das Imprion-System eingibt (z. B. Name, Anschrift sowie Identifikations- bzw. Steuernummer des Käufers, sofern diese auf der Rechnung angegeben sind), sowie weitere Daten, die der Kunde nach eigenem Ermessen und Bedarf in das Imprion-System eingibt.
Verwaltung von MitarbeiterdatenMitarbeiter des KundenMindestens Name und Steuernummer des Mitarbeiters, bei Bedarf auch weitere personenbezogene Daten des Mitarbeiters, die der Kunde nach eigenem Ermessen und Bedarf in das Imprion-System eingibt.
Nutzerkonten und SupportNutzer (Mitarbeiter und externe Mitarbeiter des Kunden mit Zugang zum Imprion-System)Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des Nutzers.

20.5 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit

(a) Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

(b) Die Daten werden auf der eigenen bzw. vom Anbieter verwalteten Infrastruktur gespeichert, zu der nur befugte Personen des Anbieters und die befugten Unterauftragsverarbeiter aus Anhang I Zugang haben.

(c) Die Datenübertragung zwischen den Geräten des Nutzers und dem Imprion-System ist durch Verschlüsselung geschützt.

(d) Der Zugang zu den Daten ist durch Passwörter sowie durch nach dem Prinzip des geringstmöglichen erforderlichen Umfangs eingeschränkte Rechte der Mitarbeiter geschützt.

(e) Der Anbieter gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Verarbeitungen durch Verarbeitungsprotokolle und erstellt regelmäßig Sicherungskopien der Daten.

(f) Der Anbieter überprüft, bewertet und evaluiert regelmäßig die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

20.6 Pflichten der Vertragsparteien

Weisungen

(a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, die über den Nutzersupport übermittelt wird, es sei denn, er ist nach dem Unionsrecht oder dem für ihn geltenden Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In letzterem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung weitere Weisungen erteilen, die dokumentiert werden.

(b) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn seiner Ansicht nach eine Weisung des Verantwortlichen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder andere geltende Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Republik Slowenien verstößt.

Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur für die in Artikel 14 und Punkt 20.4 festgelegten spezifischen Verarbeitungszwecke, es sei denn, er erhält vom Verantwortlichen weitere Weisungen.

Dauer der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.

Sicherheit der Verarbeitung

(a) Der Auftragsverarbeiter trifft mindestens die in Punkt 20.5 genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor einer Sicherheitsverletzung, die zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu Daten führt.

(b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinen Mitarbeitern Zugang zu personenbezogenen Daten nur in dem Umfang, der für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist, und stellt sicher, dass die befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Besondere Kategorien von Daten

Umfasst die Verarbeitung besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679, wendet der Auftragsverarbeiter besondere Einschränkungen und/oder zusätzliche Schutzmaßnahmen an.

Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften

(a) Die Vertragsparteien sind in der Lage, die Einhaltung dieser Bestimmungen nachzuweisen.

(b) Der Auftragsverarbeiter behandelt Anfragen des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung unverzüglich und angemessen.

(c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus diesen Bestimmungen erforderlich sind, und ermöglicht auf Verlangen des Verantwortlichen Überprüfungen (Audits) und wirkt daran mit. Der Verantwortliche unterrichtet den Auftragsverarbeiter über eine angekündigte Überprüfung mindestens 10 Werktage vor dem angekündigten Termin.

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

(a) Der Auftragsverarbeiter verfügt über die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern aus der vereinbarten Liste in Anhang I. Über beabsichtigte Änderungen dieser Liste durch Hinzufügung oder Austausch von Unterauftragsverarbeitern unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich und räumt ihm damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des betreffenden Unterauftragsverarbeiters Einspruch zu erheben. Erhebt der Verantwortliche innerhalb dieser Frist keinen Einspruch, gilt dies als Zustimmung zur Beauftragung.

(b) Der Auftragsverarbeiter beauftragt den Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag, der dem Unterauftragsverarbeiter inhaltlich die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt, wie sie der Auftragsverarbeiter nach diesen Bestimmungen hat.

(c) Der Auftragsverarbeiter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.

Internationale Datenübermittlungen

Der Anbieter übermittelt personenbezogene Daten nicht an Drittländer oder internationale Organisationen; die Verarbeitung erfolgt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine etwaige Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen und im Einklang mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679.

20.7 Unterstützung des Verantwortlichen

(a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jede Anfrage, die er von einer betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet diese Anfrage nicht selbst, es sei denn, er ist hierzu vom Verantwortlichen ermächtigt.

(b) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflicht, auf Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte zu reagieren, wobei er die Art der Verarbeitung berücksichtigt und gemäß den Weisungen des Verantwortlichen handelt.

(c) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen auch bei der Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten aus den Artikeln 32 bis 36 der Verordnung (EU) 2016/679 (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation), wobei er die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

20.8 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

(a) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten aus den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679, wobei er die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

(b) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in Bezug auf die vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Die Meldung umfasst mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung, Angaben zur Kontaktstelle, die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung sowie die Maßnahmen, die zu ihrer Behebung ergriffen wurden oder ergriffen werden.

20.9 Nichteinhaltung der Bestimmungen und Kündigung des Vertrags

(a) Verstößt der Auftragsverarbeiter gegen seine Pflichten aus diesen Bestimmungen, kann der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter anordnen, die Verarbeitung personenbezogener Daten vorübergehend einzustellen, bis die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt ist, andernfalls kündigt er den Vertrag. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus irgendeinem Grund die Einhaltung der Vorschriften nicht sicherstellen kann.

(b) Der Verantwortliche hat das Recht, den Vertrag, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, zu kündigen, wenn der Auftragsverarbeiter erheblich oder beharrlich gegen diese Bestimmungen oder seine Pflichten aus der Verordnung (EU) 2016/679 verstößt oder einer verbindlichen Entscheidung des zuständigen Gerichts oder der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt.

(c) Nach Kündigung des Vertrags löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter nach Entscheidung des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten zurück, die er im Namen des Verantwortlichen im Rahmen des Supports verarbeitet hat, und löscht bestehende Kopien, es sei denn, das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats verlangt eine Aufbewahrung oder der Kunde behält den Zugang zu den Daten gemäß Punkt 15.4.


TEIL IV – GELTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21 Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

21.1 Der Anbieter veröffentlicht die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website https://imprion.io. Jeder Nutzer kann vom Anbieter verlangen, dass ihm Einsicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wird, die in einem bestimmten Zeitraum gegolten haben.

21.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem vom Anbieter festgelegten Tag in Kraft. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen mindestens 30 Tage vor Beginn ihrer Geltung veröffentlicht werden.

21.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der in Punkt 21.1 genannten Weise zu veröffentlichen sowie die Kunden bzw. Nutzer innerhalb der in Punkt 21.2 genannten Frist zu benachrichtigen.

22 Schlussbestimmungen

22.1 Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für den Fall, dass eine bestimmte Frage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, gilt das Recht der Republik Slowenien.

22.2 Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des Imprion-Systems oder im Zusammenhang mit dessen Nutzung ergeben, ist das Gericht in Maribor zuständig.

22.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. 7. 2026.


ANHANG I

Verzeichnis der Vertragsparteien für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Verantwortliche

Mit Abschluss des Abonnementvertrags, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird der Kunde im Verhältnis zum Anbieter zum Verantwortlichen für personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auftragsverarbeiter

Der Anbieter ist nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten.

Unterauftragsverarbeiter

Der Anbieter arbeitet zur Erfüllung der Aufgaben aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den folgenden Unterauftragsverarbeitern zusammen:

Art der DienstleistungName des Unterauftragsverarbeiters
Zugang zur Verwaltungsanwendung und Verwaltung der ServerinfrastrukturIT Team d.o.o., Tržaška cesta 65, 2000 Maribor

Über etwaige Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter unterrichtet der Anbieter den Kunden gemäß Punkt 20.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Datenschutzbeauftragter

Der Anbieter hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, da die Voraussetzungen des Artikels 37 der Verordnung (EU) 2016/679 hierfür nicht erfüllt sind. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.